Breitbandausbau in der Samtgemeinde Neuenkirchen - SPD will Vertragslaufzeiten und -verlängerungen ändern

Veröffentlicht am 10.11.2019 in Bundespolitik

Derzeit wird in der Samtgemeinde Neuenkirchen und im ganzen Landkreis Osnabrück mit viel Aufwand und vielen öffentlichen Fördergeldern der Breitbandausbau vor Allem in den Außenbereichen vorangetrieben. „Den Erstzuschlag für die Versorgung mit der neuen Glasfasertechnologie hat jedoch der Netzbetreiber, in der Samtgemeinde Neuenkirchen ist dies die Fa. Innogy“ erläutert Daniel Schweer, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Neuenkirchen-Merzen-Voltlage. „um nun das bald ausgebaute Glasfasernetz nutzen zu können, müssen viele Bürgerinnen und Bürger Ihre alten Internetverträge oftmals kündigen. „Eine Vielzahl der Verträge sieht allerdings eine Kündigungsfrist zum Laufzeitende, im Regelfall 2 Jahre vor. Dies führt bei vielen Nutzerinnen und Nutzern dazu, dass Glasfaser zwar im Haus liegt, aber absehbar nicht genutzt werden kann, da der alte Telekommunikationsvertrag noch lange läuft“ so Schweer. Eine nicht gerade wirtschaftliche Alternative wären zwei Internetverträge.   

„Das grundsätzliche Problem ist bekannt, steht im Koalitionsvertrag und ist auch in Arbeit. Die SPD-Justizministerin Christine Lambrecht hat dazu im August einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Die maximale Laufzeit soll künftig 12 Monate sein, passive Verlängerung max. 3 Monate (heute 24 Monate, 12 Monate). Dies teilte man mir aus dem Büro des SPD-Bundestagsabgeordneten Rainer Spiering mit“ erläutert Schweer weiter.

In dem Eckpunktepapier der Bundesregierung dazu heißt es wie folgt: „Verbraucher haben bei Verträgen über Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen regelmäßig kein großes Interesse an langen vertraglichen Bindungen. Obwohl schon der geltende § 309 Nummer 9 BGB Laufzeitvereinbarungen durch AGB in Verbraucherverträgen beschränkt, haben diese in den letzten Jahren zugenommen. In vielen Bereichen, in denen unbefristete Verträge früher üblich waren, werden heute Verbrauchern zu guten Konditionen oft nur noch Verträge mit zweijähriger Laufzeit angeboten, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn der Verbraucher sie nicht rechtzeitig kündigt.

Die derzeit möglichen zweijährigen Laufzeiten von Verträgen und die automatische Verlängerung des Vertrags um jeweils ein weiteres Jahr sind nicht mehr interessengerecht. Ein besonderes verbraucherpolitisches Ärgernis stellen die Verlängerungsklauseln in AGB dar.

Sie werden von vielen Verbrauchern schlicht übersehen oder geraten wieder in Vergessenheit, so dass nicht mehr gewollte Verträge sich oft gegen den Willen der Verbraucher um weitere Jahre verlängern, weil eine rechtzeitige Kündigung versäumt wurde.

Das Vertragslaufzeiten und -verlängerungen betreffende Klauselverbot in § 309 Nummer 9 BGB soll dahingehend geändert werden, dass durch AGB künftig keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Eine automatische Verlängerung des Vertrages soll nur noch um jeweils drei Monate möglich sein, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Verbrauchern wird so ermöglicht, sich schneller von den Verträgen zu lösen, die für sie nicht mehr vorteilhaft sind oder die sie nicht mehr benötigen. Betroffen von den Änderungen sind insbesondere auch Telefonverträge, Verträge mit Strom- und Gasanbietern, Verträge mit Fitnessstudios, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements.“

Bildunterschrift:

Symbolbild: Ein Internetrouter