Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Neuenkirchen möchte mit einem Ratsantrag die Verwaltung beauftragen, zu überprüfen, ob es in der Gemeinde Neuenkirchen sinnvoll wäre, die sog. Grundsteuer C nach dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung mit Wirkung zum 01.01.2025 einzuführen.
Die Verwaltung solle mögliche Kriterien entwickeln mit denen die genaue Bezeichnung und die Größe der neu zu besteuernden baureifen Grundstücken, sowie deren Lage im Gemeindegebiet konkretisiert werden können. Ebenso sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion die möglicherweise zu erzielenden Mehreinnahmen sowie die dauerhaft anfallenden Verwaltungskosten überschlägig dargestellt werden. Eine juristische Prüfung auf Grundlage der geltenden Gesetze, insbesondere vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes seien nach dem Antrag ebenso zu prüfen.
„Durch das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung soll den Kommunen ab 2025 erstmals ermöglicht werden, einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke festzulegen (sogenannte neue Grundsteuer C). Durch diese Änderung soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, die baureifen Grundstücke einer gerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung entsprechend des jeweils gültigen Bebauungsplanes zuzuführen. Ebenso sollen diese Grundstücke damit einem reinen Spekulationsmarkt entzogen werden.“ Erläutert der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Schweer den Antrag.