SPD-Fraktion fordert nachhaltiges Aufbruchmanagement für Gemeindestrassen aus Asphalt

Veröffentlicht am 25.08.2019 in Kommunalpolitik

Zur nächsten Sitzung des Neuenekirchener Gemeinderats beantragt die SPD-Fraktion/Gruppe, dass die Verwaltung der Samtgemeinde Neuenkirchen aufgefordert werden soll ein nachhaltiges Aufbruchmanagement für Gemeindestrassen aus Asphalt einzuführen.

„Immer wieder kommt es im Innenbereich vor, dass Trink- und Abwasser, Strom- oder Gasleitungen in teilbereichen repariert oder saniert werden. Da diese hauptsächlich im öffentlichen Strassenraum liegen müssen für solche Arbeiten die Aspahltstrassen aufgenommen werden. Hier  beginnen dann allerdings die Schwierigkeiten. Ein Aspahltfertiger und auch der Einsatz eines Asphaltkochers mit Handeinbau lohnt sich für diese Kleinflächen kaum. So gehen die durch die Leitungsträger beuaftragten Strassenbaufirmen immer wieder dazu über, die aufgebrochene Flächen erst einmal provisorisch mit Pflster oder Schotter zu schließen. Doch das kann und darf kein Dauerzustand sein. Denn jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar.“ Erläutert der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Schweer den Antrag.

Deshalb sei es nach Meinung der SPD-Fraktion/ Gruppe grundsätzlich anzustreben, eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung so wieder herzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist. Denn eine Aspahltstrasse funktioniere nur so lange, wie die Deckschicht intakt sei. „Durch die Aufbrüche werden die Aspahltbindemittel im Bereich der Aufbruchstelle ausgewaschen und es führt zu weiteren Schäden in der Strasse.“ So Schweer.

„Aber nicht nur die Durchführung, sondern auch die Anmeldung und die anschließende Abnahme der geschlossenen Aufbrüche scheint nicht immer wie gewünscht zu funktionieren. Es muss daher auch von Seiten der Verwaltung ein nachaltiges Aufbruchmanagement für Gemeidestrassen aus Aspahlt eingeführt werden. Nur so lassen sich unsere Aspahltstrassen auch dauerhaft in technisch einwandfreiem Zustand erhalten.“ erläutert der SPD-Fraktionsvorstizende die Forderung nach einem nachhaltigen Aufbruchmanagement.

Hierzu gehört für die SPD, dass jede Aufgrabung in öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Geh- und Radwegen er Zustimmung der Verwaltung als Träger der Straßenbaulast bedarf , sofern nicht bei klassifizierten Straßen die Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde erforderlich ist.

Weiterhin dürften die beantragten Aufgrabung nur durch eine von der Samtgemeindeverwaltung anerkannte Fachfirma durchgeführt werden. Die Verwaltung behält sich vor, ungeeignete Firmen abzulehnen.

Grundlage der Aufgrabungen in Verkehrsflächen sind im Sinne der VOB/B die ZTVA-StB sowie ZTVE-StB, ZTV SoB-StB, ZTV Asphalt, ZTV Pflaster-StB, ZTV Fug-StB, und die VOB-C sowie die im Anhang aufgeführten weiteren technischen Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.

Eine fachgerechte und an der fertigen Oberfläche ästhetische befriedigende Asphaltdecke wird vorausgesetzt (VOB Teil A, § 6). Die aufgegrabene Fläche ist wieder so herzustellen, dass sie dem ursprünglichem Zustand technisch gleichwertig ist.

Für die Verfüllung der Baugrube wird ein Tragfähigkeitswert von EV2 von > 45 MN/m2 auf dem Erdplanum gefordert (Ebenfalls anerkannt ist der Nachweis mit dem leichten Fallgewichtsgerät mit einem Sollwert Evd > 25 MN/m2). Bei plötzlich eintretendem Frostwetter sind begonnene Aufgrabungsarbeiten zügig zu beenden und die Baugrube mit frostfreiem Material aufzufüllen.

 

Bildunterschrift:

Beispielbild_Aufbruchmanagement_1:

Ein mit Betonsteinpflaster geschlossener Aufbruch, in dem schon Unkraut aus den Fugen wächst, nicht gerade dauerhaft