
SPD: Verwaltung soll mit einer Grundlagenermittlung und Vorbereitung von Förderanträgen beauftragt werden
Die SPD in der Samtgemeinde Neuenkirchen bringt das Thema Kunstrasenplatz auf die Tagesordnung der anstehenden Gremien der Samtgemeinde Neuenkirchen. In einem Antrag der SPD-Samtgemeinderatsfraktion soll der Rat der Samtgemeinde Neuenkirchen die Verwaltung beauftragen im Hinblick auf die Förderung eines Kunstrasenplatzes in der Samtgemeinde Neuenkirchen zwei Schritte durchzuführen.
Nach dem willen der Sozialdemokraten soll die Verwaltung somit die Grundlagenermittlung und Vorbereitung zur Stellung eines Antrags im Rahmen des neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Samtgemeinde Neuenkirchen treffen.
Ebenso ist in dem Antrag eine Prüfung weiterer Fördermittel vorgesehen, so dass sich der Eigenanteil der Samtgemeinde gegebenefalls auf max. 10 % der förderfähigen Kosten reduzieren könnte.
„Sport und Bewegung leisten einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Gesundheit und zur Lebensqualität in unserer Samtgemeinde. Die örtlichen Sportvereine übernehmen dabei eine zentrale Rolle für das soziale Miteinander, insbesondere in der Jugendarbeit. Um diese wichtige Arbeit auch künftig unter zeitgemäßen Bedingungen zu ermöglichen, ist eine nachhaltige Verbesserung der Sportinfrastruktur erforderlich. Der Wunsch nach einem Kunstrasenplatz kam auch bereits bei diversen Beteiligungsprojekten wie z.B. der Jugendkonferenz zu Ausdruck.“ Erläutert der Fraktionsvorsitzende Daniel Schweer den Antrag.
Ein Kunstrasenplatz biete gegenüber einem herkömmlichen Naturrasenplatz deutliche Vorteile:
Ganzjährige Nutzbarkeit: Kunstrasenplätze sind wetterunabhängiger und können auch in den Herbst- und Wintermonaten intensiv genutzt werden.
Geringerer Pflegeaufwand: Die Unterhaltungskosten sind langfristig geringer, da Bewässerung, Düngung und regelmäßige Regeneration des Rasens entfallen.
Optimale Trainingsbedingungen: Vereine, Schulen und Freizeitsportler*innen finden verlässliche Trainings- und Spielbedingungen vor.
„Um die Samtgemeinde finanziell zu entlasten, soll die Verwaltung beauftragt werden, alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen. Das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Errichtung eines Kunstrasenplatzes zu fördern und dabei erhebliche Zuschüsse zu erhalten. Ergänzend sollen weitere Förderprogramme, etwa im Rahmen der sozialen Dorfentwicklung, in Betracht gezogen werden, um den Eigenanteil der Samtgemeinde auf maximal 10 % der förderfähigen Kosten zu begrenzen.“ So Schweer.
Der Deutsche Bundestag habe laut Aussage der SPD mit Beschluss des Bundeshaushalts 2025 in einer ersten Tranche Programmmittel in Höhe von 333 Mio. Euro für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Es sind Jahresraten über sechs Jahre vorgesehen.






