Samtgemeinde Neuenkirchen soll einen Kunstrasenplatz erhalten

Veröffentlicht am 14.11.2025 in Kommunalpolitik

SPD: Verwaltung soll mit einer Grundlagenermittlung und Vorbereitung von Förderanträgen beauftragt werden

 

Die SPD in der Samtgemeinde Neuenkirchen bringt das Thema Kunstrasenplatz auf die Tagesordnung der anstehenden Gremien der Samtgemeinde Neuenkirchen. In einem Antrag der SPD-Samtgemeinderatsfraktion soll der Rat der Samtgemeinde Neuenkirchen die Verwaltung beauftragen im Hinblick auf die Förderung eines Kunstrasenplatzes in der Samtgemeinde Neuenkirchen zwei Schritte durchzuführen.

Nach dem willen der Sozialdemokraten soll die Verwaltung somit die Grundlagenermittlung und Vorbereitung zur Stellung eines Antrags im Rahmen des neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Samtgemeinde Neuenkirchen treffen. 

Ebenso ist in dem Antrag eine Prüfung weiterer Fördermittel vorgesehen, so dass sich der Eigenanteil der Samtgemeinde gegebenefalls auf max. 10 % der förderfähigen Kosten reduzieren könnte. 

 „Sport und Bewegung leisten einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Gesundheit und zur Lebensqualität in unserer Samtgemeinde. Die örtlichen Sportvereine übernehmen dabei eine zentrale Rolle für das soziale Miteinander, insbesondere in der Jugendarbeit. Um diese wichtige Arbeit auch künftig unter zeitgemäßen Bedingungen zu ermöglichen, ist eine nachhaltige Verbesserung der Sportinfrastruktur erforderlich. Der Wunsch nach einem Kunstrasenplatz kam auch bereits bei diversen Beteiligungsprojekten wie z.B. der Jugendkonferenz zu Ausdruck.“ Erläutert der Fraktionsvorsitzende Daniel Schweer den Antrag. 

Ein Kunstrasenplatz biete gegenüber einem herkömmlichen Naturrasenplatz deutliche Vorteile:

Ganzjährige Nutzbarkeit: Kunstrasenplätze sind wetterunabhängiger und können auch in den Herbst- und Wintermonaten intensiv genutzt werden.

Geringerer Pflegeaufwand: Die Unterhaltungskosten sind langfristig geringer, da Bewässerung, Düngung und regelmäßige Regeneration des Rasens entfallen.

Optimale Trainingsbedingungen: Vereine, Schulen und Freizeitsportler*innen finden verlässliche Trainings- und Spielbedingungen vor.

„Um die Samtgemeinde finanziell zu entlasten, soll die Verwaltung beauftragt werden, alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen. Das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Errichtung eines Kunstrasenplatzes zu fördern und dabei erhebliche Zuschüsse zu erhalten. Ergänzend sollen weitere Förderprogramme, etwa im Rahmen der sozialen Dorfentwicklung, in Betracht gezogen werden, um den Eigenanteil der Samtgemeinde auf maximal 10 % der förderfähigen Kosten zu begrenzen.“ So Schweer.

Der Deutsche Bundestag habe laut Aussage der SPD mit Beschluss des Bundeshaushalts 2025 in einer ersten Tranche Programmmittel in Höhe von 333 Mio. Euro für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Es sind Jahresraten über sechs Jahre vorgesehen.

Im Projektaufruf 2025 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) heisst es dazu unter anderem:

Im Rahmen der Sanierung von Sportfreianlagen ist die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen möglich. Dabei sind zertifizierte, nachhaltige Materialien zu verwenden, die eine angemessene Lebensdauer sicherstellen und recycelbar sind. Nicht förderfähig sind Kunststoffrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen.

Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent der in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt jedoch in jedem Fall und unabhängig von einer finanziellen Beteiligung mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen ist möglich.

„Durch die Umsetzung dieses Antrags werde die Sportinfrastruktur in der Samtgemeinde langfristig gestärkt, die Attraktivität der Region gesteigert und die ehrenamtliche Arbeit der Sportvereine nachhaltig unterstützt – ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger.“ So der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Schweer abschließend.

 

Bildunterschrift:

Symbolbild: Kunstrasenplatz