SPD-Faktencheck zur Diskussion um die Samstagsöffnung des Rathauses Neuenkirchen

Veröffentlicht am 10.12.2018 in Kommunalpolitik

Im Zuge der Diskussion um die Samstags-Öffnung des Bürgerbüros im Rathaus in Neuenkirchen wurden von Seiten der CDU und der Verwaltung einige Aussagen getroffen die so nicht ganz korrekt waren. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD-Samtgemeideratsfraktion Daniel Schweer folgendes:

Aussage 1: „In den Samtgemeinden Fürstenau, Bersenbrück und Artland – die allesamt die Türen ihrer Bürgerbüros an einem Samstag im Monat öffnen – ist der Landkreis Osnabrück dort mit einer Zulassungsstelle vor Ort vertreten.“

Diese Aussage trifft zumindest nicht auf die Samtgemeinde Bersenbrück zu. Hier befindet sich die KFZ-Zulassungsstelle, (die im Übrigen Samstags geschlossen ist) nicht im Rathaus, sondern im neuen Logistikzentrum Nord an der Bramscher Strasse.

Aussage 2: „Die Ausweitung der Sprechzeiten ist zu teuer“

In der Vergangenheit wurde schon öfter darüber diskutiert, das Rathaus in Neuenkirchen am Mittwochnachmittag zu schließen. Natürlich hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses dann nicht frei, sondern könnten in Ruhe Vorgange abarbeiten. Dennoch ließen sich die Stunden im Bürgerbüro vom Mittwoch auf den Samstag umschichten. In der Woche, in der das Bürgerbüro Samstags geöffnet hat, hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros Mittwochs nachmittags frei.

Im Übrigen werden die in weiteren Verlauf der Diskussion so „problemlosen Termine“ außerhalb der Regelarbeitszeit auch Mehrarbeitsstunden und damit Kosten verursachen.

 

Aussage 3: „Ein Anruf oder eine E-Mail genügten, um den Kontakt zum Bürgerbüro herzustellen und einen Wunschtermin zu vereinbaren.“

Inwieweit sich das auch in Wirklichkeit einfordern lässt,  wird sich zeigen. Aus Sicht der SPD führt eine solche Flexibilisierung jedoch zu einer weiteren Entgrenzung der Arbeitszeit und führt zu schlechteren Arbeitsbedingungen in der Verwaltung. Die  Erwartungshaltung, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter zu jederzeit auch ausserhalb der regulären Arbeitszeiten den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht wird sicherlich nicht dazu beitragen, dass die Verwaltung der Samtgemeinde Neuenkirchen als Arbeitgeber attraktiv bleibt.

Im Übrigen ist es fraglich, ob zum Beispiel der rumänische Paketbote, der sich im Bürgerbüro anmelden muss, erst anruft und um einen Termin bittet, zu dem er Zeit hat. Eine offene Tür ist nach wie vor besser, als eine Terminanfrage. Es braucht niedrigschwellige Angebote.

Ebenso wurde beim Argument, dass flexible Termine möglich seien völlig außer Acht gelassen, dass diese wohl nur in den Randzeiten, also kurz nach 16:00 oder 17:00 Uhr angeboten würden. familienfreundlicher und vor Allem stressfreier wäre eine Öffnung am Samstag. Hier hätten berufstätige Eltern eine stressfreie Möglichkeit, das Bürgerbüro aufzusuchen, ohne sich wochentags nach Feierabend mit Kinder abholen, einkaufen und Essen vorbereiten noch zusätzlich abhetzen zu müssen.

 

Aussage 4: „Die Forderung nach einer Samstagsöffnungszeit sei gar keine Angelegenheit des Rates und keine politische Entscheidung. Der Antrag der SPD sei somit genau genommen gar nicht zulässig.“

Selbstverständlich darf der Rat jederzeit Beschlüsse zur Verbesserung des Bürgerservices fassen und die Verwaltung auffordern, diese umzusetzen. Im Übrigen hat  jedes Mitglied der Vertretung gemäß § 56 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)  das Recht, in der Vertretung und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen. Im Übrigen entscheidet gemäß § 58 NKomVG die Vertretung, also der Rat die Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll.

 

Aussage 5: „Die Bürgermeister seien eh an etlichen Wochenenden ohnehin in der Außenstelle vor Ort anzutreffen.“

Das ist begrüßenswert, hilft aber in der Sache nicht weiter. Gemeindebürgermeister  sind nicht befugt, Ausweisdokumente auszustellen oder sonstige Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises vorzunehmen. Dies obliegt einzig und alleine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.

Abschließend lässt sich feststellen, dass es von Seiten der CDU ehrlicher gewesen wäre zu sagen „Nein, wir wollen das nicht.“ Familienfreundlicher wäre ein „Ja, wir machen das“ gewesen, so Schweer.

 

Bildunterschrift:

Das Rathaus der Samtgemeinde Neuenkirchen bleibt mit seinem Bürgerbüro nach dem Willen der CDU und der Verwaltungsspitze auch weiterhin Samstags geschlossen