In unmittelbarer Nähe zum neuen Umspannwerk im Hackemoor sollen in Zukunft gleich zwei Großbatteriespeicher errichtet werden. Auf Neuenkirchener Seite soll dieser mit einer Leistung von 350 Megawatt durch die Firma Isenau Projects auf einer Fläche von 5 ha und auf Merzener Seite mit einer Leistung von 300 Megawatt auf einer Fläche von 7 ha durch die Firma Harmony Energy entstehen.
Für die Bürgerinnen und Bürger in Merzen und Neuenkirchen sollen dadurch nach Ansicht der SPD-Fraktionen im Merzener und Neuenkirchener Gemeinderat so wenige Nachteile wie möglich entstehen.
Hierzu haben die Fraktionen eine Forderungskatalog erarbeitet, der dazu beitragen soll, dass die Gemeinden auch wirklich profitieren.
„Wichtig ist vor Allem die Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen bei Großbatteriespeichern. Diese Checkliste unterstützt Gemeinden wie Merzen und Neuenkirchen dabei, sicherzustellen, dass aus geplanten Großbatteriespeicherprojekten tatsächlich lokale Gewerbesteuereinnahmen resultieren. Sie berücksichtigt steuerliche und rechtliche Aspekte sowie praktische Verhandlungspunkte.“ erläutert der Merzener SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Hellmann.
Folgende Punkte sehen die Genossinnen und Genossen hier unter anderem als besonders relevant an:
1. Standort und Betriebsstätte
Es muss vertraglich abgesichert werden, dass der Betreiber eine Betriebsstätte in der Gemeinde errichtet. Die Betriebsstätte muss steuerlich wirksam sein. Das heißt kein reines Technikgebäude ohne Personal. Ebenso muss die Adresse der Betriebsstätte in der Gewerbeanmeldung dokumentieret sein.
2. Gesellschaftsstruktur & Sitz
Der Betreiber sollte eine eigenständige juristische Person mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland sein. Alle Gewinne durch die Großbatteriespeicher müssen der Gemeinde rechtlich zuordenbar sein.
3. Gewerbesteuerlicher Gewinn absichern
Die Gewinne sollen zu 100 % oder zu definiertem Anteil in Merzen beziehungsweise in Neuenkirchen versteuert werden. Es soll eine Vereinbarung von Entschädigung bei Sitzverlagerung oder Strukturwandel getroffen werden. Dies soll zur Vermeidung komplexer steuerlicher Zerlegung mit anderen Gemeinden dienen.
4. Transparenz & Berichtspflicht
Es soll eine Jährliche Berichtspflicht über Gewinn, Steueraufkommen und Konzernverrechnungen geben. Diese soll dem Gemeinden die Möglichkeit für unabhängige Prüfung durch eigene Prüfung oder durch externe Berater geben.
5. Vorbeugung von Gewinnverlagerung
Interner Verrechnungspreise (z. B. Lizenz-, Wartungsgebühren) sollen begrenzt werden. Die Betrifft ebenso die Deckelung von Ausgaben an verbundene Unternehmen. Ebenso wichtig ist die Vermeidung von Sitzverlagerungen nach Projektstart.
6. Kommunale Beteiligung prüfen
Desweiteren sollen Möglichkeit zur Beteiligung der Gemeinde oder Stadtwerke am Projekt geprüft werden. Eine Alternative dazu wäre eine Standortpacht oder die Beteiligung über Umlagen als Kompensation bei geringer Steuerlast.
7. Politische und vertragliche Flankierung
Absichtserklärung (Letter of Intent) mit steuerlicher Struktur und Zielvereinbarung sollten zwischen Gemeinde und Betreiber geschlossen werden. Dem Unternehmen soll eine klare Verpflichtung zur Steuerzahlung in Merzen beziehungsweise Neuenkirchen als Teil von Bau- oder Betriebsvereinbarungen auferlegt werden.
8. Externe Beratung einholen
Frühzeitige Einbindung steuerrechtlicher Experten oder Fachanwälte ist für die Gemeinden sicherlich ratsam. Ebenso sollten Abstimmungen mit dem zuständigen Finanzamt und Gewerbeamt zur optimalen Gestaltung stattfinden.
„All diese Punkte sollen dazu beitragen, dass die Gemeinden nachhaltig und dauerhaft von den geplanten Großbatteriespeichern profitieren“ so der Neuenkirchener SPD-Fraktionsvorsitzende abschließend.
Bildunterschrift:
Symbolbild: Das Umspannwerk im Hackemoor (Bauzustand im Januar 2023)