
SPD-Ortsverein Neuenkirchen-Merzen-Voltlage stellt Antrag beim SPD-Landesparteitag
Das Land Niedersachsen soll nach dem Willen des SPD-Ortsvereins Neuenkirchen-Merzen-Voltlage neben der bei der Beseitigung von Kampfmitteln anfallende Kosten, die der Abwehr einer unmittelbaren Gefahr dienen (die Kosten der tatsächlichen Bergung, der Entschärfung oder Sprengung, des Transports und der Vernichtung eines Kampfmittels) auch erforderliche Vor- und Nebenarbeiten tragen. Insbesondere soll hier das Abräumen von Gegenständen sowie deren Wiederherstellung oberhalb des Erdreichs einbegriffen sein. Die SPD-Landtagsfraktion wird in einem Antrag, den die örtliche SPD auf dem ordentlichen Landesparteitag am 24. Juni 2023 stellen wird, aufgefordert, entsprechende Gesetze anzupassen.
„Wenn man als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, müssen diese Funde sofort angezeigt werde, ansonsten macht man sich strafbar und setzt sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der nächstgelegenen Polizeidienststelle.“ erläutert der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Daniel Schweer den Antrag.
Grundsätzlich ergebe sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers. Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.