Land Niedersachsen soll auch Kosten für erforderliche Vor- und Nebenarbeiten bei Kampfmittelbeseitigung übernehmen

Veröffentlicht am 05.03.2023 in Ortsverein

SPD-Ortsverein Neuenkirchen-Merzen-Voltlage stellt Antrag beim SPD-Landesparteitag

 

Das Land Niedersachsen soll nach dem Willen des SPD-Ortsvereins Neuenkirchen-Merzen-Voltlage neben der bei der Beseitigung von Kampfmitteln anfallende Kosten, die der Abwehr einer unmittelbaren Gefahr dienen (die Kosten der tatsächlichen Bergung, der Entschärfung oder Sprengung, des Transports und der Vernichtung eines Kampfmittels) auch erforderliche Vor- und Nebenarbeiten tragen. Insbesondere soll hier das Abräumen von Gegenständen sowie deren Wiederherstellung oberhalb des Erdreichs einbegriffen sein. Die SPD-Landtagsfraktion wird in einem Antrag, den die örtliche SPD auf dem  ordentlichen Landesparteitag am 24. Juni 2023 stellen wird, aufgefordert, entsprechende Gesetze anzupassen.

„Wenn man als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, müssen diese Funde sofort angezeigt werde, ansonsten macht man sich strafbar und setzt sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der nächstgelegenen Polizeidienststelle.“ erläutert der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Daniel Schweer den Antrag. 

Grundsätzlich ergebe sich aus § 7 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers. Daher werden die Kosten der Kampfmittelbeseitigung auf Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden, auch vom Bund selbst getragen.

„Bei der Kampfmittelbeseitigung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten für die Entschärfung, die Bergung, den Transport und die Vernichtung alliierter Munition. Die Aufwendungen für ehemals reichseigene Fundmunition werden vom Bund im Rahmen der so genannten Staatspraxis grundsätzlich erstattet.“ so Schweer weiter. 

In Niedersachsen müsse der Grundstückseigentümer die meisten Aufwendungen bei einer Bombenentschärfung wie z.B. Erd- und Rück- sowie Wiederaufbauarbeiten aus eigener Tasche zahlen. Das Land übernehme nur die Kosten für die systematische Luftbildauswertung, für die Entschärfung oder Sprengung einer Bombe sowie für ihren Abtransport und ihre Vernichtung, nicht aber für die Vor- und Nacharbeiten.

„Viele Kommunen haben jedoch entschieden, den betroffenen Bürgern zumindest nicht die Kosten für vorab erforderliche Sondierungsarbeiten aufzubürden. Dies erfolgt insbesondere im Zuge der derzeit voranschreitenden Breitbandausbaus. Müsste allerdings für eine spätere Bergung zum Beispiel eine Pflasterfläche aufgenommen oder gar das Grundwasser im Bereich des Fundortes abgesenkt werden, so zahlt das derzeit der Eigentümer. Diesen fast unzumutbaren Umstand, möchten wir mit dem Antrag entsprechend ändern“ so Schweer abschließend.

Bildunterschrift:

Ein altes Luftbild mit Bombenkratern aus dem 2. Weltkrieg