SPD Neuenkirchen-Merzen-Voltlage: Ortsumgehung B218 Merzen in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes!

Veröffentlicht am 19.07.2024 in Ortsverein

In einem Antrag des SPD-Ortsvereins Neuenkirchen-Merzen-Voltlage soll die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass bei der nächsten Aufstellung der Bundesverkehrswegeplanes die Ortsumgehung der Bundesstraße B218 in Merzen in den vordringlichen Bedarf hochgestuft wird. Dies beschlossen die Genossinnen und Genossen auf einer Mitgliederversammlung Mitte Juli mit einem einstimmigen Votum. 

Im Jahr 2016 wurde nach Information der SPD mit der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegelanes 2030 die Ortsumgehung der B218 Ueffeln vom weiteren Bedarf in den vordringlichen Bedarf hochgestuft. Obwohl auch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Osnabrück sowohl die OU Ueffeln als auch die OU Merzen als Gesamtprojekt gesehen hatte erfolgte hier keine Hochstufung. „Dieser Wiederspruch  soll im neuen Verkehrswegeplan korrigiert werden.“ Erläutert der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Daniel Schweer.

Die Bundesstraße 218 zählt zu den wichtigen Verkehrsadern im Osnabrücker Nordkreis, sie hat eine überregionale Bedeutung. Durchschnittlich 4000 Fahrzeuge befahren sie innerhalb von 24 Stunden, darunter seien 500 Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs heißt es in der Begründung des Antrages weiter. Diese Zahlen seien bei einer Verkehrszählung im Jahr 2021 erhoben worden. Die Zählstellen lagen allerdings nicht in der Ortschaft Merzen, sondern etwas weiter südlich und nördlich von Merzen.

„Schon lange versucht Verwaltung und Politik zumindest eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der B218, bei der es sich um eine klassifizierte Bundesstraße mit dem Zweck überregionalen Verkehr abzuwickeln und folglich das Fernstraßennetz sicherzustellen handelt, zu erreichen.“ Fügt der Merzener Ratsherr Reinhard Hellmann hinzu. 

Laut Aussage der Verkehrskommission und des entsprechenden Fachdienst Strassen des Landkreises Osnabrück seien Einschränkungen oder Reduzierungen der Geschwindigkeiten auf Bundesstraßen, abweichend von § 3 Abs. 3 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft), im Einzelfall zu begründen. Hierbei bedarf es auch der Überprüfung der Verkehrsdaten und Unfalllagen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist anhand der einschlägigen Regelungen und der Verkehrssituation aktuell nicht gegeben und rechtlich umsetzbar.

 

„Da eine Begrenzung auf Tempo 30 scheinbar rechtlich (noch) nicht möglich ist halten wir es für dringend geboten, die OU Merzen wieder stärker in den Focus zu nehmen, um vor allem auch die Anwohnerinnen und Anwohner im Merzener Ortskern vom Verkehrslärm und subjektiv empfundenen Gefahren zu entlasten.“ So Schweer abschließend. 

 

Bildunterschrift:

Die B218 in Merzen