Verantwortlichkeiten rücksichtslos prüfen und aufklären - Staatsanwaltschaft Osnabrück soll prüfen

Veröffentlicht am 06.02.2014 in Kommunalpolitik

Die SPD in der Samtgemeinde Neuenkirchen zeigt sich sehr enttäuscht über die Entscheidung des OVG Lüneburg, die Klage gegen das Land Niedersachsen auf Zahlung von 390.000,- € für die Kinderkrippe abzuweisen. „Damit ist leider die letzte Chance den Zuschuss vom Land Niedersachsen zu erhalten dahin“ so der Neuenkirchener SPD-Ortsvereinsvorsitzende Daniel Schweer.

Für die Genossinnen und Genossen stelle sich nunmehr die Frage, wie es nun weitergehe. Die Ansicht der CDU, dass die Samtgemeinde für den Schaden aufkommen müsse, sei zwar im Kern richtig, dass jedoch das Geld einfach im Haushaltsplan 2014 bereitgestellt werde, würde nur heißen, dass die Bürger für diesen eklatanten Fehler büßen müssen. Sie müssten die Zeche dafür zahlen, dass in der Verwaltung schlampig gearbeitet wurde.

„Dagegen werden wir uns mit aller Macht wehren!“ so Thomas Goltsche, stellvertretender Vorsitzender der Neuenkirchener SPD-Gemeinderatsfraktion. Zunächst solle nach Meinung des SPD-Ortsvereinsvorstandes bezüglich der Schadensregulierung die Verantwortlichkeit des Samtgemeindebürgermeisters Martin Brinkmann überprüft werden. Der Samtgemeinderat ist unseres Erachtens verpflichtet, einen Schadenersatzanspruch gegen Martin Brinkmann zu überprüfen und ggf. geltend zu machen.
Ausschlaggebend für die Forderung an die Person Martin Brinkmanns sei vor Allem das Amtsverständnis und das Verantwortungsbewusstsein desjenigen, der den Fehler begangen hat. Sehr deutlich und unübersehbar sei dies darin, wie er nach dem Vorkommnis mit der Angelegenheit umgegangen sei, so Reinhard Hellmann, stellvertretender SPD-Ortsvereinsvorsitzender und Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion in Merzen.
„Meiner Erwartung und Vorstellung nach sollte ein Amtsinhaber als Gemeindedirektor den Anstand und die persönliche Größe haben, in einem solchen Fall sich zu seiner Verantwortung zu bekennen und die gegebenenfalls erforderlichen Konsequenzen auf sich zu nehmen. Das, was ich nicht tolerieren kann, ist das gezeigte Verhalten, dass man sich weg duckt und stattdessen einen nachgeordneten Fachbereichsleiter in den Fokus des angeblichen Versagens stellt.“ So Hellmann weiter.
Zur politischen Verantwortlichkeit könne es in diesem Fall nur eine Meinung geben: Der Samtgemeindebürgermeister muss endlich Konsequenzen ziehen.
„Was mich als Ratsmitglied jedoch nachhaltig enttäuscht und letztlich auch ärgert, ist die Taktik und das Vorgehen der CDU-Mehrheitsfraktion. Diese Gruppe hat bis heute jede Mitwirkung an der Aufklärung des Vorfalles vermissen lassen. Tatsächlich hat es von der Seite bislang ausschließlich ein Verschweigen, Vertuschen und Verdrängen gegeben. Man glaubt offensichtlich, dass es damit getan ist, die Sache auf die lange Bank zu schieben und nach dem regulären Ausscheiden des Martin Brinkmann aus seinem Amt Gras darüber wachsen zu lassen, darauf bauend, dass irgendwann niemand mehr danach fragen wird. Ein solches Verhalten ist meines Erachtens nach nicht vereinbar mit dem ehrbaren Ansehen eines ehrenamtlichen Ratsmitgliedes.“ so Reinhard Hellmann.
Schon beim damaligen Bekanntwerden der Vorgänge im September 2011habe die CDU- Fraktion bzw. die dort maßgeblichen Personen durch Schweigen dafür gesorgt, dass die Öffentlichkeit erst nach der Kommunalwahl Kenntnis nehmen konnte. Gemeinhin könnte man dies auch als eine Art von Wahlbetrug bezeichnen. Dies hatte die SPD ja bereits im letzten Jahr moniert, fügt Daniel Schweer hinzu.

„Als ganz besonders verwerflich sehen wir es an, dass Martin Brinkmann von Anfang an versucht hat, einen Gemeindemitarbeiter für den Fehler verantwortlich zu machen. Nach seinen Angaben habe dieser zugesichert, den Antrag bearbeitet und eingereicht zu haben. Aus unserer Sicht erscheint es vollkommen unglaubwürdig, dass ein Förderungsantrag mit einem Volumen von 390.000,- € einzig und allein von einem Sachbearbeiter eingereicht wird. So ein Antrag gehört auf den Tisch des Behördenleiters und nirgendwo anders hin.“ So Goltsche.

Er habe schlichtweg den Bau der Kinderkrippe nicht in Auftrag geben dürfen, ohne den Antrag selber abzusenden. Gegen den angeblich verantwortlichen Mitarbeiter wurde ein Disziplinarverfahren beim Landkreis Osnabrück eröffnet, das im Frühjahr 2013 eingestellt worden war. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Martin Brinkmann versucht, die Verantwortlichkeit auf diesen Mitarbeiter zu schieben und eigene Fehler nicht erkannt, geschweige denn zugegeben. Indem er immer wieder diesen Mitarbeiter vorgeschoben hat, hat er den Rat getäuscht und bezüglich der Verantwortlichkeit in die Irre geführt.

„Zur weiteren Prüfung der Verantwortlichkeiten und etwaiger Straftatbestände beim Verlust der 390.000 € Förderung wird die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Neuenkirchen den Vorgang in den nächsten Tagen der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Prüfung übergeben“ so Daniel Schweer abschließend.