SPD fordert Abschaffung der sachgrundlosen Befristung im Landkreis Osnabrück

Veröffentlicht am 18.01.2020 in Kreisverband

Die SPD im Kreisverband Osnabrück-Land hat auf Ihrem vergangenen Kreisparteitag eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen im Landkreis gefordert. „Anstellungen beim Landkreis oder bei Tochterunternehmen des Landkreises werden nicht mehr sachgrundlos befristet, dafür soll sich die SPD-Kreistagsfraktion schnellstmöglich einsetzen“ So Daniel Schweer, Sprecher der Antragskommission des SPD-Kreisvorstandes.

Als Sozialdemokratie verstehe man  sich als Verteidigerin von Arbeitnehmer*innen. Heißt es weiter in dem Antrag. „Deswegen wollen wir uns in unserem Landkreis stark machen für gute Arbeit und faire Arbeitsplätze.“ So der SPD-Kreisvorsitzende Werner Lager.

Weitere Forderungen der SPD in diesem Antrag sind unter anderem die Forderung nach mehr sozialen Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Leistungen.  Hierzu gehöre an erster Stelle, dass die Tarifbindung potenzieller Auftragnehmer*innen, berücksichtigt wird.

„Soziale  Aspekte sind in der Leistungsbeschreibung, bei den Zuschlagskriterien und bei den  Ausführungsbedingungen durch den Landkreis zu verankern. Die Entwicklung eines Katalogs von Vergabekriterien im Landkreis ist das Ziel. Hierzu soll die SPD-Fraktion im Kreistag die Verwaltung auffordern. Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Arbeitsnehmerentsendegesetz, das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen werden von der Vergabe öffentlicher Aufträge im Landkreis Osnabrück ausgeschlossen.“  erläutert der Juso-Kreisvorsitzende Yannick Moormann den Antrag der Jungsozialist*innen.

Darüber hinaus sollen nach dem Willen der SPD Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden, die als Ausbildungsbetriebe fungieren. Ebenso sollen die Kommunen im Landkreis Osnabrück dazu aufgefordert werden ebenfalls gleichartige Kriterien bei ihren Auftragsvergaben anzuwenden. Dabei soll der Landkreis die Kommunen beraten.

„Gute Arbeit bedeutet auch über Arbeitnehmer*innenrechte Bescheid wissen.“ Ergänzt Lager.

Daher soll der Landkreis Osnabrück Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen entwickeln, welche gerade mobile Arbeitnehmer*innen über ihre Rechte aufklären. Diese Broschüren sollen bei Terminen bei der Maßarbeit oder bei Neuanmeldungen in den Mitgliedskommunen des Landkreises Osnabrück verteilt werden. Der Landkreis bzw. die Maßarbeit vermittelt Arbeitnehmer*innen nicht mehr an Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Arbeitsnehmerentsendegesetz, das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen haben.