Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück

Veröffentlicht am 25.06.2023 in Kommunalpolitik

Der Landkreis Osnabrück ist Träger der Regionalplanung und hat damit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) für seinen Planungsraum einen Regionalplan (Regionales Raumordnungsprogramm) aufzustellen. Derzeit liegt der erste Entwurf dieses RROP aus. Als Mitglied in Rat der Samtgemeinde Neuenkirchen und Mitglied im Rat der Gemeinde Neuenkirchen, aber auch als Bürger des Landkreises Osnabrück 

nehme ich wie folgt zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück Stellung:

 

Windenergie

Im Rahmen der Neufassung des RROP durch den Landkreis Osnabrück soll der Landkreis Osnabrück lediglich die verpflichtenden Flächen von 1,51 % als Windvorrang-Gebiete ausweist. Diese Ausweisung soll entsprechend dem Niedersächsischen Ausbauziel umgesetzt werden.

Eine Ausweisung weiterer Potentialflächen über den Verpflichtenden Abteil hinaus soll ausschließlich im Auftrag und Interesse der betroffenen Kommunen erfolgen.

Ebenso soll der Abstand zu Wohnbebauung im Außenbereich zu Einzelgebäuden die dreifache Anlagenhöhe nicht unterschreiten sowie zu geschlossener Wohnbebauung 1.000 m nicht unterschreiten.

Des weiteren sollte im Sinne der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit bei der Ausweisung neuer Windvorranggebiete darauf geachtet werden, dass die Einspeisung der gewonnenen Energie in unmittelbarerer oder zumindest problemlos erreichbarer Nähe zu entsprechenden Übertragungsnetzen erfolgt. 

Flächenverbrauchsquote

Im Rahmen der Festlegung einer Flächenverbrauchsquote ist zu konkretisieren, ob, und in welcher Form versiegelte Flächen im Rahmen von Windkraft oder Flächen-PV in diese Quote einfließen. Diese Flächen sollten, falls diese in die Flächenverbrauchsquote einfließen, nur zu einem noch zu bestimmenden Prozentanteil einfließen.

 

Grundzentrum Neuenkirchen und zentraler Versorgungsbereich

Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP ist im Grundzentrum Neuenkirchen in der Samtgemeinde Neuenkirchen der Versorgungsbereich so aufzustellen, dass der von der Gemeinde Neuenkirchen angestrebten Ansiedlung eines EDEKA-Marktes im Bereich ALDI/ Combi/ Posten-Börse zwischen Mettinger Str. und Bramscher Str. keine planerischen Ausschlusskriterien geschaffen werden. Leider besteht im Ortskern von Neuenkirchen derzeit keine Möglichkeit zur Ansiedlung eines weiteren Vollsortimenters. 

Des weiteren verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Rohstoffgewinnung 

Im Rahmen der Neuordnung von Gebieten für Rohstoffgewinnung, insbesondere Ton, Kies, Sand, Gestein bei denen in Tiefere Erdschichten vorgedrungen werden muss soll folgendes Beachtung finden: 

Der Wasserstand von Grund- und Schichtenwasser ist vor Neuerrichtung, Erweiterung und Änderung von Abbaugruben zu dokumentieren und in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.

 Abgepumptes Grund- und Schichtenwasser ist einer sinnvollen Weiterverwendung zuzuführen, und nicht einfach in Gewässer II. bzw. II. Ordnung einzuleiten. Hier sei insbesondere Versickerung, Ableitung in dürre-gefährdete Gebiete oder das Auffangen in Becken z.B. als Löschwasserreservoir zu nennen. Entsprechende Maßnahmen sind im Einzelfall mit den  jeweils zuständigen Behörden und Kommunen abzustimmen. 

 

Allgemeines

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Auslegungsfrist, und die Frist zur Stellungnahme ein ausführliches Studieren sowohl durch Fachleute als auch durch Bürgerinnen und Bürger kaum möglich macht. Ebenso ist die Wahl des Zeitpunktes für die Auslegung der Unterlagen im Mai/ Juni, und hier in der teilweise schon Urlaubssaison sehr unglücklich gewählt. 

Ebenso wäre eine  breitere Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung, wie diese zum Beispiel vom Landkreis Osnabrück bei der Mobilitätstrategie erfolgte wünschenswert gewesen.